Oliver Binsner: Beim Gruendercoaching ein wichtiger Partner
Die Gründung eines Unternehmens erfordert jede Menge an Wissen. Neben tiefgreifenden Fach- und branchenspezifischen Kenntnissen, die jeder Existenzgründer mitbringen sollte, werden auch unternehmerische Qualitäten gefordert. Dazu gehören Kenntnisse in Bereichen wie Recht und Personal, Buchführung und Verwaltung, Investitionen und Unternehmensfinanzierung oder Fördermöglichkeiten. Da nicht jeder auf allen diesen Gebieten ein Experte sein kann, ist es schon vor der Unternehmensgründung sinnvoll, sich Rat und Unterstützung bei fachkompetenten Stellen einzuholen. Aber auch, wenn die Firma gegründet ist und das Unternehmen aufgebaut wird, ist ein kompetenter Rat für Unternehmer oftmals unerlässlich. Denn zahlreiche Insolvenzfälle zeigen, dass es oftmals an einer guten und Sicherung Planung für die ersten drei bis fünf Jahre nach der Unternehmensgründung scheitert. Hier können gezielte Beratungen und Coachings ansetzen, die Jungunternehmer bei der Führung und Kontrolle ihres Unternehmens in der Anfangszeit begleiten.
Unternehmensberater bieten diese speziellen Beratungen auch für Existenz- und Unternehmensgründer an und unterstützen Jungunternehmer von den ersten Planungen bis hin zu den ersten Festigungsjahren – und natürlich auch noch darüber hinaus. Eine Besonderheit nimmt in diesem Zusammenhang das sogenannte Gründercoaching ein. Dabei handelt es sich um eine durch den Bund und den Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Gründungsberatung, die sich an Jungunternehmer in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit richtet. Ein so gefördertes Gründercoaching kann allerdings nicht vor der Unternehmensgründung erfolgen.
Das Gründercoaching wird mit einem Zuschuss gefördert. Die Höhe des Zuschusses unterscheidet sich dabei durch den Ort der Gründung, je nachdem, ob das Unternehmen in den alten oder neuen Bundesländern gegründet wurde. Außerdem werden für Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit Sonderkonditionen beim Gründercoaching gewährt. Der Zuschuss richtet sich prozentual nach der Höhe der Beratungskosten – diese sind allerdings in ihrer Gesamthöhe begrenzt. Der Antrag auf den Zuschuss für das Gründercoaching muss vor Beginn der Beratung genehmigt werden, der Gründer hat dann zwölf Monate Zeit, die geförderte Beratung in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden hier sowohl Angehörige freier Berufe, als auch Gewerbetreibende.
Förderfähig sind beim Gründungscoaching durch einen Unternehmensberater Themen wie Marketing, Finanzierung und Marktstudien. Andere Themen eher allgemeiner Art, also Recht, Versicherungen, Steuerberatung oder Buchführung, werden dagegen nicht durch das Gründercoaching subventioniert. In jedem Fall ist die Beratung durch einen Unternehmensberater im Rahmen des Gründercoachings jedoch empfehlenswert, denn der bei dieser Förderung gewährte Zuschuss muss durch den Unternehmer nicht zurückgezahlt werden.
Autor: Oliver Binsner - Unternehmensberater und Interim Manager
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